Vertragspartner
Gusti’s Fahrschule
Bahnstrasse 5
8603 Schwerzenbach
Allgemeine Bedingungen
Der Vertrag tritt bei der Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS, WhatsApp oder via Anmeldeformular unter www.gustisfahrschule.ch) in Kraft und endet automatisch nach bestandener Prüfung. Die oben genannte Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
Gewährleistung
Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises, bzw. Praktikumsbewilligung zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neuesten methodisch- didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrags stellt aber keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.
Datenschutz
Fotos, die während der Fahrausbildung gemacht werden, dürfen für eigene Werbezwecke verwendet, veröffentlicht und weitergegeben werden. Gusti’s Fahrschule ist berechtigt Personaldaten aufzubewahren, zu verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt wurden und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben, sowie die Daten zur Entwicklung von neuen Produkten und Dienstleistungen zu verwenden.
Fahrzeuge
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Pannen etc.). Der Tarif pro Lektion vermindert sich deswegen nicht.
Lektionsdauer
Eine Lektion dauert 50 Minuten. Eine Doppellektion dauert 100 Minuten und wird ohne Pause durchgeführt.
Unterrichtstarif
Die Tarife werden immer im Internet veröffentlicht. Verbindlich vereinbart werden die Tarife im Einzelfall zu Beginn der Fahrausbildung.
Absenzen
Vereinbarte Fahrlektionen müssen 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Bei nicht fristgerechter Absage oder Nichterscheinen wird die Gebühr für die vereinbarten Fahrlektion(en) zu 100% in Rechnung gestellt.
Die Gebühren der Absagefristen bei Nothelferkursen und Verkehrskundeunterricht sind wie folgt:
bis 21 Tage vor dem Termin: keine Kosten
bis 14 Tage vor dem Termin: 50.00 CHF
bis 7 Tage vor dem Termin: 100.00 CHF
unter 7 Tage vor dem Termin: 100% der Kosten
Der Betrag wird nach zutreffender Absagefrist in Rechnung gestellt und muss innert zehn Tagen bezahlt werden. Ausnahme: Bei Krankheit und Unfall beträgt die Abmeldefrist unter Vorlage eines Arztzeugnisses 24 Stunden. Bei Todesfall von Eltern, Kindern, Geschwistern und Lebenspartner werden keine Ansprüche erhoben (Bestätigung ist vorzulegen und es gilt nur für die oben erwähnten Personen).
Richtigkeit der Angaben
Alle Angaben auf unserer Website wurden sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns, dieses Informationsangebot stetig zu erweitern und zu aktualisieren. Eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden.
3. Führerprüfung
Wer zur dritten Prüfung antreten muss, muss zwischen der zweiten negativen Prüfung und dem Vorgespräch min. 10 Lektionen beziehen und muss zwei Interne PP- Checks als positiv abschliessen. Erst danach können wir einen Termin für das Vorgespräch holen.
Administrationsgebühren
Jeder Fahrschüler ist verpflichtet die einmaligen Administrationsgebühren von 130.00 CHF zu bezahlen.
Nicht erlaubte Zustände
Befindet sich der Schüler in einer der unten aufgelisteten Zustände, wird der Fahrunterricht sofort abgebrochen. Die abgebrochene Fahrlektion wird zu 100% in Rechnung gestellt und der Fahrlehrer darf im wiederholten Fall aus dem Vertrag treten.
Fahren unter Alkohol,
Drogen/Medikamentenmissbrauch
Bezahlung
Der Schüler/Die Schülerin wird in schriftlicher Form jeweils Ende des Monats die Abrechnung erhalten. Die Bezahlung folgt bis spätestens am ersten Termin des folge Monats.
Zahlungsverzug
Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, werden wir eine Mahnung senden. Für den Aufwand werden zusätzliche Kosten von 20.00 CHF erhoben. Bei weiterem Ausbleiben der Zahlung wird gemäss dem Betreibungsrecht ohne Verzug eine Betreibung eingeleitet.
Verzugszins 8% und eine Bearbeitungsgebühr von 150.00 CHF werden zum Schuldbetrag zusätzlich verrechnet.
Auf Wunsch kann die Löschung des Betreibungsbegehrens beantragt werden, dies wird mit 150.00 CHF in bar verrechnet.